Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Reisebüros und Touristikunternehmens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Dienstleistungen der Zentralverwaltung und der Sektionen gegen angemessene Entschädigung übernehmen.