Beratung von Reiseveranstaltern und Reisebüros bei der Durchführung von Pauschal- und Individualreisen sowie Vermittlung und Organisation derartiger Reisen. Ausführung aller in einem Reiseunternehmen anfallenden Arbeiten sowie Durchführung von künstlerischen, kulturellen und Freizeit-Veranstaltungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.